Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mediaportals der Deutschen Bahn (Stand 01.01.2019)
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Die Deutsche Bahn AG, Potsdamer Platz 2, 10785 betreibt unter https://mediaportal.deutschebahn.com das Mediaportal der Deutschen Bahn.
Die Nutzung des Mediaportals und des darüber zur Verfügung gestellten Bildmaterials erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Nutzers werden nur Bestandteil des Nutzungsvertrages, wenn die Deutsche Bahn AG dies ausdrücklich schriftlich anerkennt. Diese Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn der Nutzungsvertrag in Kenntnis entgegenstehender, ergänzender oder von diesen Vertragsbedingungen der Deutschen Bahn AG abweichenden Bedingungen vorbehaltlos ausgeführt wird.
I. Nutzung des Mediaportals
1. Gegenstand
Die Deutsche Bahn AG hält über das Mediaportal unentgeltlich digitales Medienmaterial für Mitarbeiter für den Einsatz im Rahmen der internen und externen Kommunikationsmaßnahmen des Bahnkonzerns sowie für externe Redaktionen / Agenturen / Firmen zum Zwecke der Berichterstattung im Rahmen einer journalistisch-redaktionellen Nutzung bereit. Jede andere Nutzung des Medienmaterials durch Externe, insbesondere eine kommerzielle, werbliche Nutzung, bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit der Deutschen Bahn AG. Eine private Nutzung der Inhalte des Mediaportals ist ausgeschlossen.
2. Anmeldung
Eine Anmeldung zur Nutzung des Mediaportals ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Die Rechte an dem Bildmaterial sind in Ziffer II der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.
3. Verfügbarkeit
Die Deutsche Bahn AG bemüht sich, das Mediaportal unterbrechungsfrei anzubieten. Trotz aller Sorgfalt können Ausfallzeiten jedoch nicht ausgeschlossen werden. Für Unterbrechungen oder anderweitige Störungen der Website übernimmt die Deutsche Bahn AG keine Gewähr. Auch kann ein Nutzer hieraus keinerlei Ansprüche ableiten. Sie behält sich zudem das Recht vor, das Mediaportal jederzeit zu ändern und/oder einzustellen.
4. Inhalte
Die Inhalte des Mediaportals werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Die Deutsche Bahn AG übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte, insbesondere für die Richtigkeit der Titelangaben des Medienmaterials.
5. Haftung
Eine Haftung der Deutschen Bahn AG für Sach- und Vermögensschäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
6. Personenbezogene Daten
Die personenbezogenen Daten werden nur für die Abwicklung des Nutzungsvertrages des Mediaportals automatisiert erhoben, verarbeitet und genutzt. Im Übrigen gelten die Datenschutzgrundsätze und -vorschriften.
7. Sonstiges
Es findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrecht Anwendung. Gerichtsstand ist Berlin.
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen davon nicht berührt.
Die Deutsche Bahn AG ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten auf mit ihr verbundene Konzernunternehmen zu übertragen. Die Regelungen zu den Nutzungsrechten nach Ziffer II und die gesetzlichen Bestimmungen zur Übertragung von Forderungen bleiben unberührt.
Dem Nutzer ist untersagt, etwaige Forderungen gegen die Deutsche Bahn AG an Dritte abzutreten. § 354 a HGB bleibt unberührt.
Der Nutzer kann nur mit solchen Forderungen (auch aus anderen Rechtsverhältnissen) aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Der Deutschen Bahn AG stehen die Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte ungekürzt zu.
II. Nutzung des Bildmaterials
1. Rechte
Soweit nicht anders vereinbart, räumt die Deutsche Bahn AG an dem überlassenen Medienmaterial ein einfaches Nutzungsrecht für eine ausschließlich journalistisch-redaktionelle Verwendung ein. Eine Bearbeitung oder sonstige Veränderung des Bildmaterials ist ausgeschlossen.
Das Nutzungsrecht umfasst eine einmalige Verwendung. Wird das Medienmaterial nicht innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt verwendet, erlischt das Nutzungsrecht. Nach Ablauf der eingeräumten Nutzungsrechte kann jede weitere Nutzung des Medienmaterials dazu führen, dass der Nutzungsrechtsinhaber Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen geltend macht.
Bei Medienmaterial, auf dem Objekte abgebildet sind, die zu Gunsten der Deutschen Bahn AG urheber-, geschmacks- und/oder markenrechtlich geschützt sind, umfasst das Recht auch die Nutzung der jeweiligen Schutzrechte.
Die Übertragung oder Unterlizenzierung des eingeräumten Nutzungsrechts ganz oder teilweise auf Dritte ist ausgeschlossen. Davon ausgenommen ist eine Weitergabe an Dritte zu redaktionsinternen Zwecken (Sichtung und Auswahl der Medien).
2. Agentur- und Urhebervermerk
Die Nutzung des Medienmaterials nach Ziffer II 1 ist nur mit Agentur- und Urhebervermerk (§ 13 UrhG) zulässig. Im Vermerk ist zunächst die Deutsche Bahn AG als Nutzungsrechteinhaber und anschließend der Name des jeweiligen Fotografen als Fotografen zu nennen (Beispiel: Foto: Deutsche Bahn AG/Max Mustermann). Der Vermerk ist so anzubringen, dass keinerlei Zweifel hinsichtlich der Zuordnung entstehen.
3. Qualität des Bildmaterials
Die Deutsche Bahn AG bemüht sich um die Überlassung vom mangelfreien Medienmaterial. Sollte das zugesandte Medienmaterial mangelhaft sein, bemüht sich die Deutsche Bahn AG nach einem entsprechenden Hinweis um die Zusendung von mangelfreiem Medienmaterial. Für die Mängelfreiheit des Medienmaterials übernimmt die Deutsche Bahn AG jedoch keine Gewähr.
Im Übrigen gilt die Haftungsregelung gemäß Ziffer I 5.
4. Persönlichkeitsrechte
Die Deutsche Bahn AG hat sich um die Einholung der Einwilligung der abgebildeten Personen bemüht, sie übernimmt jedoch keine Gewähr für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch die Nutzung des Bildmaterials. Der Nutzer stellt die Deutsche Bahn AG insofern von möglichen Ansprüchen Dritter aus der Nutzung des Medienmaterials frei.